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dokuForm - Verlag für medizinische Formulare

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der DokuFORM-Verlags GmbH, Ratekau gelten in der jeweils gültigen Fassung für alle Verträge zwischen der DokuFORM-Verlags GmbH (nachfolgend «DokuFORM») und Dritten (nachfolgend «Kunde» oder «Auftraggeber») über die Erbringung von Leistungen der DOKUFORM-Verlags GmbH, soweit DOKUFORM nicht einer abweichenden Vereinbarung schriftlich (inkl. Fax oder Email) zugestimmt hat.  

Allfällige DOKUFORM zugestellte AGB des Auftraggebers sind auf jeden Fall unwirksam. 

Geltungsbereich
In der grafischen Industrie gelten die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Sie sind bei der Offertstellung dem Kunden zur Kenntnis zu bringen. Offerten ohne anders lautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Maßangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Im Interesse des DokuFORM-Verlages sind alle Offerten und Auftragsbestätigungen schriftlich abzugeben. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen. 

Inhalt Druckvertrag 
Der DokuFORM-Verlag verpflichtet sich zur Erstellung der in Auftrag gegebenen Drucksache und der Auftraggeber zur Bezahlung sämtlicher anfallender Kosten. Darunter fallen auch die Kosten für die Herstellung von Filmen oder Bearbeitung von Daten, die separat ausgewiesen werden können. Eine Herausgabepflicht des DokuFORM-Verlages für diese Filme, Daten, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge besteht jedoch nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag vereinbart. 

Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich ges. MWSt. Jegliche anfallende Transportkosten sind speziell auszuweisen. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten können und deren Preiskonsequenzen dem Auftraggeber mitgeteilt werden müssen. 

Aufträge für Dritte
Will der Auftraggeber den Druckauftrag auf Rechnung eines Dritten oder mit dem Ziel, die Rechnung an einen Dritten zu stellen, abschließen, bleibt er weiterhin Vertragspartei des DokuFORM-Verlages und damit in Bezug auf die Bezahlung Schuldner; es sei denn, er weise sich bei Vertragsabschluss schriftlich als bevollmächtigter Vertreter des Dritten aus.   

Webdesign & Internetagentur: emion interaktive medien GmbH